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Senat verleitet Mieterinnen und Mietern zu Strohmannkäufen an der KMA

Unsere Einschätzung ist bestätigt, dass das Land Berlin Strohmannkäufe tätigt. Dieser einmalige Vorgang bei den Stalinbauten in der Karl-Marx-Allee ist juristisch absolutes Neuland, dessen Konsequenzen noch nicht absehbar sind.

 

Beim gestreckten Erwerb haften alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für die Gewährung von risikoreichen Krediten. Des Weiteren bestätigt die Senatsverwaltung, dass Mieterhöhungen bei Erwerb durch die Gewobag unvermeidbar sind. Es existiert kein Mieterschutz, welcher nicht auch bei Erwerb durch andere private Käufer garantiert wäre. Anders als in behauptet, existieren in SIWANA noch keine Mittel für den Ankauf, wenn nicht andere Projekte auf Geld verzichten. Die beihilferechtlichen Bedenken durch den Zuschuss an die Gewobag konnte die Senatsverwaltung bisher nicht ausräumen.

 

Wir erleben ein Paradebeispiel, wie ein Bezirksstadtrat Hoffnungen weckt und dann die gesamte Verantwortung auf den Senat abwälzt. Warum die WBM nun mit ihrer Klage den Wohungskauf durch einzelne Mieterinnen und Mieter blockiert, ist für niemanden nachvollziehbar.

 

Wir erwarten, dass für alle Mieterinnen und Mieter in Berlin die gleichen Rechte gelten und es keine Ausnahmetatbestände gibt!