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Eigenbedarfsklage muss immer einer Einzelfallprüfung unterzogen werden!

Wenn Mieterinnen und Mieter seit Jahrzehnte in einer Wohnung leben, dann kann es richtig sein, dass diese Menschen einen besonderen Schutz genießen. Vor allem angestammten Berlinerinnen und Berlinern ist es ab einem bestimmten Alter schlicht nicht zuzumuten, die Wohnung zu verlassen. Dass eine Eigenbedarfskündigung immer eine besonders plausible Begründung benötigen begrüßen wir daher ausdrücklich. Am Ende muss allerdings immer eine Einzelprüfung stehen.

 

Der Neubau dringend weiter forciert werden, damit sich solche Anliegen gar nicht erst lohnen!