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Gesetzesvorschlag zur Schuldenbremse muss endlich vorgelegt werden!

Eine Schuldenbremse erfordert eine genauere Überprüfung der Staatsausgaben und soll so die Verschuldung der öffentlichen Haushalte eindämmen. Der Verzicht auf eine Schuldenbremse birgt das Risiko hoher Zinsbelastungen in der Zukunft. Diese Zinsbelastungen beschränken die Investitionsmöglichkeiten zukünftiger Generationen. Eine Implementierung in der Landesverfassung stärkt die Rechte der Opposition, darstellbar wäre aber auch eine Verankerung als Landesgesetz in der Landeshaushaltsordnung.

Ohne eine landeseigene Regelung gilt die Bundesgesetzgebung. Daher sollte schnellstmöglich ein Vorschlag zur Umsetzung der Schuldenbremse für das Land Berlin vom Finanzsenator vorgelegt werden, damit das Land seinen eigenen Gestaltungsspielraum nicht verliert. So hat das Land die Chance,  Ausnahmen zu definieren, in denen von der Schuldenbremse abgewichen werden darf, wie bei unvorhersehbaren Katastrophen oder starken Konjunktureinbrüchen.

Alle Extrahaushalte sollten unbedingt miteinbezogen werden, damit Schattenhaushalte vermieden werden können und echte Transparenz über die Vermögenssituation ermöglicht wird. Nur so kann man eine Stadt wie Berlin sicher und nachhaltig in die Zukunft zu steuern.