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Senat unterstützt freiwillige Mieterhöhungen nur bei Verstaatlichung

Die rot-rot-grüne Koalition behauptet von sich, alles zu tun um die Entwicklung der Mieten in der Stadt zu bremsen. Das bundeseinheitliche Mietrecht sieht Obergrenzen für Mieterhöhungen vor. Diese wurden in den Berliner Milieuschutzgebieten vom Senat noch verschärft. All das zum Schutz der Mieter vor den angeblich bösen privaten Vermietern. Doch wenn ein grüner Baustadtrat per Vorkaufsrecht Mietshäuser in Staatseigentum überführt, ignoriert dieser Bundes- und Landesrecht und die Mieter dürfen, natürlich freiwillig, mehr Miete zahlen.

 

Rot-Rot-Grün legt beim Mieterschutz doppelte Standards an und biegt sich den Rechtsstaat sich so zurecht, wie sie es gerne hätten. Dadurch wird deutlich, dass es Rot-Rot-Grün gar nicht um die Begrenzung der Mieten im Allgemeinen geht, sondern bloß um die Verstaatlichung von Wohnraum. Die Berliner Mieter bleiben dabei auf der Strecke.

 

Wir fordern den Senat auf, die Ausübung von überteuerten Vorkaufsrechten einzustellen und die finanziellen Mittel stattdessen in den Bau von preisgünstigem Wohnraum zu stecken.