Unsere Anfrage zeigt, dass neben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auch die Finanzverwaltung in Sachen Mietendeckel im Blindflug unterwegs ist. Wie will die Finanzverwaltung die Auswirkungen des Mietendeckels auf die Steuereinnahmen des Landes abschätzen, wenn ihr keine Daten zu den Steuereinnahmen aus Vermietung und Verpachtung vorliegen? Anscheinend ist man auch nicht in der Lage auf die Daten des Amtes für Statistik zurückzugreifen und die Folgen näherungsweise abzuschätzen. Unter diesen Voraussetzungen ist die Finanzverwaltung gut beraten, bei der Einschätzung des Mietesdeckels Vorsicht walten zu lassen. Wir fordern den Finanzsenator auf, keinem Mietendeckel zuzustimmen, dessen Auswirkungen auf den Landeshaushalt er nicht abschätzen kann!