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Senat muss Haftungsfrage bei Vorkaufsrechten zugunsten der Diese eG klären!

Zum zweiten Mal hat der Hauptausschuss unsere Frage vertagt, wer bei den Vorkaufsgeschäften von Florian Schmidt haftet.

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 08.08.2019 überparteilich klargemacht, dass finanzielle Mittel nicht rückwirkend für bereits ausgelöste Vorkaufsfälle erstattet werden. Es kann nicht sein, dass jetzt die SteuerzahlerInnen für die spekulativen Immobiliengeschäfte von Florian Schmidt haften sollen. Es muss dringend aufgeklärt werden, ob Florian Schmidt womöglich Bürgschaften wider besseren Wissens abgegeben hat.

Obwohl es für die Finanzierung der Häuserkäufe keinerlei vertraglich gesicherte Finanzierung gab, haben MieterInnen private Kredite aufgenommen. Für uns ist es ist nachvollziehbar, dass die GenossInnen sich getäuscht fühlen und sich womöglich zum Kauf von Genossenschaftsanteilen verschuldet zu haben. Wir fordern den Verbraucherschutzsenator Behrendt deswegen auf, umgehend zu klären, ob die MieterInnen aufgrund politischer Einflussnahme in spekulative Hochrisikogeschäfte getrieben wurden. Allen muss klar sein, dass der geistige Brandstifter nicht in der Senatsverwaltung für Finanzen, sondern im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg sitzt.