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Vorkaufsrechte werden zurecht gebogen bis sie passen!

Bei jeder Ausübung des bezirklichen Vorkaufsrechtes beteuern der Senat und die Bezirke, dass das Vorkaufsrecht vorrangig für landeseigene Wohnungsbaugesellschaften ausgeübt wird. Jetzt ist es plötzlich möglich, die Landeseigenen zu übergehen und unwirtschaftliche Häuser an befreundete Genossenschaften zu übergeben. Selbstgerecht werden die eigenen Regeln so zurecht gebogen bis sie passen. Wenn der Senat schließlich dann noch erkennt, dass Kauf keine Miete bricht, dann kann man sich schon mal fragen, wozu das Ganze überhaupt angewendet wird. Der Grundsatz Kauf bricht nicht Miete gilt für alle Käuferinnen und Käufer, weswegen die gesamte Verstaatlichungsdebatte von Rot-Rot-Grün an Heuchelei auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern nicht zu überbieten ist. Im Zuge der neuen Priorisierung der Haushaltsmittel muss dieser Praxis daher unbedingt ein Riegel vom Finanzsenator vorgeschoben werden.