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Neues Instandhaltungsgesetz völlig ungeeignet!

Das Wohnungseigentumsgesetz sieht bereits jetzt die Bildung einer Instandhaltungsrücklage vor. Das bedeutet, man ist als Eigentümer bereits jetzt verpflichtet eine Rücklage aufzubauen, um Instandhaltungen durchzuführen. Diese ist auch nicht umlagefähig und kann somit nicht auf die Mieten aufgeschlagen werden. Der vorgeschlagene Gesetzentwurf ist insofern völliger Quatsch und realitätsfern. Hier wird nur mit einem weiteren Baustein versucht, den Wohnungsmarkt ideologisch umzukrempeln: Weg vom Schutz der Mieterinnen und Mieter, hin zur reinen Staatswirtschaft. Die Idee zur Einführung eines neuen Gesetzes hilft daher niemanden, sondern schadet den Mieterinnen und Mietern.

 

Nichtsdestotrotz ist jeder Eigentümer und die Eigentümerin selbstverständlich aufgefordert, Mängel sofort abzustellen. Insofern ist nur zu hoffen, dass die HOWOGE der betroffenen Mieterin jetzt schnell helfen kann.