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Ausnahmegenehmigung beim Lärmschutz für Gastronomie jetzt umsetzen!

Auch wenn noch keine hundertprozentige Entwarnung bei Corona gegeben werden kann, muss der Senat endlich Maßnahmen einleiten, um ein geselliges Zusammenleben sowie die wirtschaftliche Erholung von Gastronomie, Hotellerie und Tourismus in Berlin wieder zu ermöglichen. Berlin muss sich wieder an seine frühere Stärke erinnern und zu einer Stadt der Freiheit und des Möglichmachens wird, muss der Senat eine zeitlich befristete Ausnahmegenehmigung beim Lärmschutz schaffen.

Es ist an der Zeit, dass unter freiem Himmel in der Außengastronomie von Bars, Restaurants, sowie Clubs ein Sommermärchen des wirtschaftlichen Aufschwungs und Miteinander möglich werden.

Um Existenzen zu sichern und soziales Miteinander zu ermöglichen, müssen der Senat und die Bezirke endlich aufzeigen, was möglich ist, anstatt immer nur darzulegen, was in dieser Stadt alles nicht geht. Das Landesimmissionsschutzgesetz bietet genug Spielraum für Ausnahmen. Der Drang ins Freie und das menschliche Bedürfnis nach Geselligkeit sind zusammen mit den wirtschaftlichen Einbußen durch den Lockdown eine ausreichende Begründung, um bis September Ausnahmen vom Lärmschutz zu gewähren und die Stadt wieder zu beleben.