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Pfändung von Coronahilfen ist ein Unding!

Es grenzt schon sehr an Veräppelung, dass die Finanzverwaltung mitteilt, dass sie geleistete Coronahilfen auch wieder pfändet. Alles wird bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag geprüft, aber ob nach der Überweisung der Coronahilfen das Konto gepfändet wird, interessiert die Verwaltung nicht weiter. Das ist niemanden zu vermitteln. Die Unternehmen warten nach wie vor auf die Unterstützungsleistungen, weil Bund und Senat bei der Auszahlung so sehr auf die Bremse getreten sind, dass man sich schlussendlich selber blockiert hat.

Dass die Senatsverwaltung auch nicht mitteilen kann, wie vielen Unternehmerinnen und Unternehmern Steuern im Rahmen der Pandemie gestundet, herabgesetzt oder Vollstreckungsaufschübe geleistet hat, lässt an der Organisation und Digitalisierung der Finanzämter erheblich zweifeln!